Nachtlauf I Reglement

Allgemeines

Die Startnummer, in die der Chip für die Zeitmessung integriert ist, ist auf der Vorderseite des Laufshirts in Brusthöhe zu tragen und muss sachgemäß befestigt werden. Der Teilnehmer ist für die Erfassung seiner Zeit selbst verantwortlich. Aufgrund der brennenden Fackeln am Rand der Laufstrecke ist größte Vorsicht geboten, um sich und andere Teilnehmer nicht zu gefährden. 

Bei Waldbrandstufe 5 muss das Entzünden der Facklen leider entfallen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt.

Einverständniserklärung

Mit meiner Anmeldung und Teilnahme am LEW Kuhseetriathlon und/oder Augsburger Nachtlauf erkläre ich verbindlich, dass ich an dieser/diesen Veranstaltung(en) auf eigene Gefahr teilnehme. Hiermit stelle ich die Firma km Sport-Agentur ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit dem LEW Kuhseetriathlon und/oder Augsburger Nachtlauf, insbesondere aufgrund eines Unfalls, gleich ob aus Fremd- oder Eigenverschulden oder sonstigem Grund, gegen die Firma km Sport-Agentur, deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen entstehen. Dieser Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma km Sport-Agentur, deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ich bin damit einverstanden, dass die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und Videokassetten, ohne Vergütungsansprüche meinerseits zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken benutzt werden. Ich erkläre, dass ich für den Triathlon und/oder Nachtlauf trainiert habe, körperlich gesund bin und mir mein positiver Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde, um am Triathlon und/oder Nachtlauf teilzunehmen. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens der Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen/Verlegungen. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.

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